Urin
Die Aufnahme zentral wirksamer Mittel ist sehr einfach durch Analyse einer Urinprobe zu belegen. Häufig ist die Muttersubstanz im Urin nachweisbar, z.T. aber auch oder sogar nur hydrophile Metaboliten (Stoffwechselprodukte), die nicht mehr psychotrop wirken müssen (z.B. nach Konsum von Cannabisprodukten). Im Urin ist die Nachweisbarkeitsdauer gegenüber Blut verlängert, andererseits ist der Nachweis eines vorausgegangenen Konsums auch dann noch gegeben, wenn nicht mehr von einer akuten Wirkung und somit auch nicht von einer akuten Beeinträchtigung durch das berauschende Mittel ausgegangen werden kann.
Die Analyse einer Urinprobe ist nicht geeignet, um Aussagen zum Grad der akuten Beeinträchtigung bei der Frage nach der Verkehrssicherheit eines Verkehrsteilnehmers zu treffen. Die Nachweisbarkeitsdauer von Substanzen ist dosisabhängig, kann bei regelmäßigem Konsum ansteigen und ist auch von der Entleerungsfrequenz der Harnblase abhängig. Es gilt die Faustregel, dass Substanzen – meist in Form ihrer Metaboliten- nach ca. 8-10 Eliminationshalbwertszeiten soweit ausgeschieden sind, dass die Nachweisgrenzen gängiger Untersuchungsmethoden unterschritten werden. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass die Nachweisbarkeitsdauer u.a. von der Empfindlichkeit der verwendeten Analysemethode und einer von einer Institution oder einem Labor vorgegebenen Entscheidungsgrenze (Cut-off-Wert) abhängt.
Bei Substanzen mit kurzer Plasmahalbwertszeit kann der Nachweis im Blut schon unmöglich sein, die positive Analyse einer Urinprobe kann aber noch einen Substanzkonsum belegen. Eine Urinprobe ist auch immer dann anzuraten, wenn nicht nur die gängigen berauschenden Mittel (Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine incl. Ecstasy-Derivate, Methadon, Benzodiazepine) von Bedeutung sind, sondern ein Einfluss von weiteren Arzneimitteln angenommen wird, insbesondere wenn das Mittel selbst nicht bekannt ist. Urin ist häufig in größerer Menge zu erlangen und eignet sich eher für sog. „General-Unknown-Analysen“. So kann eine Urinanalyse Hinweise liefern, um welche Substanz es sich handeln kann, um anschließend eine gezielte Analyse der zusätzlich abgenommenen Blutprobe (Targetanalyse) zu ermöglichen.
Auch für die Fahreignungsbegutachtung ist Urin besser geeignet als Blut, da die Nachweisbarkeitsdauer nach Konsum zentral wirksamer Mittel länger ist. In entsprechenden Fällen sind mehrere stichprobenartige Kontrollen in einem definierten Zeitraum durchzuführen; zudem sind Täuschungsversuche auszuschließen.
Zur Probenverfälschung kann auf externe sowie interne Mittel (in vitro und in vivo) zurückgegriffen werden, z.B. Versuch der Abgabe von Fremdurin oder anderer wässriger Lösungen (Tee, Apfelsaft, Wasser etc.), weshalb die Probennahme bei Sichtkontakt erfolgen muss. Extern dem Urin zugegebene Stoffe wie Seife, Essig, Zitronensaft, Enzyme, reaktive Chemikalien, gelb gefärbte Chromate, klare Bleichmittel, Nitrite, Glutaraldehyd oder bestimmte Puder können v.a. den immunchemischen Nachweis von Drogen erschweren. Als interne Mittel kann die Aufnahme übergroßer Mengen von Getränken (Tee, Wasser) oder die Einnahme von Diuretika zum Zwecke der Verdünnung erfolgen. Eine Überprüfung des Urins auf Verfälschung muss ein regulärer Bestandteil einer Urinanalyse sein und insbesondere eine sofortige Temperaturbestimmung bei der Abnahme sowie eine Kreatininbestimmung müssen regulärer Bestandteil einer Probencharakterisierung sein.