Urinanalysen
Im Urin ist die Nachweisbarkeitsdauer gegenüber Blut verlängert, andererseits ist der Nachweis eines vorausgegangenen Konsums auch dann noch gegeben, wenn nicht mehr von einer akuten Wirkung und somit auch nicht von einer akuten Beeinträchtigung durch das berauschende Mittel ausgegangen werden kann.
Die Auftragsformulare finden Sie hier.
Eine Aufnahme zentralnervös wirksamer Substanzen ist durch die Analyse einer Urinprobe sehr einfach zu belegen. Wichtige Anwendungsfelder sind:
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unangekündigte Abstinenzkontrollen z.B. im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik
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K.o.-Mittel-Fälle
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qualitative Prüfung auf Medikamentenwirkstoffe, insbesondere ungerichtete Suchanalysen
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ein (nicht zu langer) zeitlicher Verzug zwischen Vorfall und Probennahme
Das Nachweisfenster im Urin ist im Vergleich zu Blut deutlich länger, d.h. der Nachweis eines vorausgegangenen Konsums kann auch dann noch gegeben sein, wenn nicht mehr von einer akuten Wirkung und somit auch nicht von einer akuten Beeinträchtigung ausgegangen werden kann.
Eine Urinprobe ist auch immer dann anzuraten, wenn nicht nur die gängigen berauschenden Mittel (Cannabinoide, Opiate, Cocainmetaboliten, Amphetamine incl. Substanzen der Ecstasygruppe, Methadon, Benzodiazepine) von Bedeutung sind, sondern ein Einfluss weiterer, insbesondere auch unbekannter Wirkstoffe angenommen wird. Urin ist häufig in größerer Menge zu erlangen und eignet sich eher für sog. „General-Unknown-Analysen“. So kann eine Urinanalyse Hinweise auf Substanzen liefern, um anschließend eine gezielte Analyse der zusätzlich abgenommenen Blutprobe (Targetanalyse) zu ermöglichen.
Auch wenn viel Zeit zwischen einem Vorfall und einer Probennahme vergangen ist (z.B. Unfallflucht, Sexualdelikte) ist die Gewinnung und Analyse einer Urinprobe anzuraten.
Die Nachweisbarkeitsdauer von Substanzen im Urin ist dosisabhängig und kann bei regelmäßigem Konsum ansteigen. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass die Nachweisbarkeitsdauer u.a. von der Empfindlichkeit der verwendeten Analysemethode und der im Labor vorgegebenen Entscheidungsgrenze (Cut-off-Wert) abhängt.
Die Interpretation quantitativer Urinbefunde ist mit größter Zurückhaltung vorzunehmen. Urinanalysen haben einen qualitativen Charakter und Interpretationen bzgl. der Aufnahmemenge und -zeit sind i.d.R. nicht möglich.