Für Privatpersonen
Bei folgenden Fragestellungen können wir Sie unterstützen:
- Sie benötigen den Nachweis einer Alkohol- oder Drogen-/Medikamentenfreiheit
- Sie wünschen eine Einzelanalyse auf eine bestimmte Drogenklasse oder einen Medikamentenwirkstoff
- Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie Alkohol nur in moderaten Mengen konsumieren
- Sie befürchten, dass Ihnen eine Droge oder ein Medikament beigebracht wurde (ggf. als K.o.-Mittel)
Ein Problem bei forensisch-toxikologischen Fragestellungen kann die Probennahme darstellen. Grundsätzlich hat sie von einer unabhängigen Person oder Institution zu erfolgen mit entsprechender Sicherung der Identität. Wenn eine Probennahme nicht direkt bei uns möglich sein sollte, dann wenden Sie sich an dafür qualifizierte Ärzte oder Institutionen wie Rechtsmedizinische Institute oder Gesundheitsämter. Für Untersuchungen im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik sind bzgl. der Probennahme nur entsprechend qualifizierte Stellen zugelassen, ansonsten können Ihre Befunde ggf. nicht anerkannt werden.
Grundsätzlich nehmen wir Aufträge zu forensisch-toxikologischen Stellungnahmen/Gutachten an, bevorzugt allerdings über einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Zur Beantwortung komplexer Fragestellungen ist eine Akteneinsicht unabdingbar. Vor Übernahme des Auftrages erfolgt eine Prüfung, ob die Fragestellung in unseren Verantwortungsbereich fällt.
Folgende Leistungen werden nicht angeboten:
- Analysen auf Schwermetalle/Spurenelemente
- Untersuchungen von Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln o.ä.
- Untersuchung von Cannabisblüten o.ä.
Analysen ohne Zustimmung des Betroffenen dürfen wir grundsätzlich nicht durchführen. Bei Minderjährigen benötigen wir die Zustimmung sämtlicher Sorgeberechtigter.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Einrichtung grundsätzlich keine persönlichen Sprechstunden anbieten kann. Rückfragen können nur telefonisch erfolgen.